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StA Heidelberg, 18.08.2015 - 331 Js 16451/14 |
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Tierschutz - Strafrecht - Fischerei - Fische
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- AG Hamm, 18.04.1988 - 9 Ls 48 Js 1693/86
Auszug aus StA Heidelberg, 18.08.2015 - 331 Js 16451/14
Soweit, über diese Kriterien hinausgehend, teilweise vertreten wird, das sogenannte Königsangeln diene selbst dann keinem vernünftigen Grund im Sinne des § 17 Nr. 1 TierSchG, wenn die gefangenen Fische später dem Verzehr zugeführt würden (vgl. die beigezogene Akte der Staatsanwaltschaft Münster zu 540 Js 1433/13;… ferner MünchKomm-StGB/Pfohl, 2. Aufl. 2013, § 17 TierSchG Rz. 58; Drossé, NStZ 1990, 72; a.A. hingegen Drossé, MDR 1986, 711, 717;… Erbs/Kohlhaas/Metzger, Strafrechtliche Nebengesetze, Stand 201. Erg.lfg. Jan. 2015, § 17 TierSchG Rz. 14; im Ergebnis ebenso Staatsanwaltschaft Mannheim - 630 Js 19460/14), vermag dies nicht zu überzeugen.